1. Pflegekonzept
Für alle in der Pflege Tätigen ist, ausgehend von unserem diakonischen Auftrag und geprägt vom Leitbild unseres Krankenhauses, das Pflegekonzept ein verbindlicher Orientierungsrahmen.

1.1 Pflegeverständnis
Wir Pflegende sehen uns in unserem Selbstverständnis als einen gleichwertigen Partner im therapeutischen Team mit dem Ziel, durch Fachkompetenz dem älteren Menschen in seiner Gesamtheit Hilfe und Unterstützung anzubieten, ihn zu beraten, zu betreuen und zu pflegen.

1.2 Pflegemodell
Wir Pflegende legen das Pflegemodell der Schweizer Ordensschwester Juliane Juchli zu Grunde, welches auf theoretisch fundierten und aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen basiert und sich an den Aktivitäten des täglichen Lebens orientiert.

1.3 Pflegeziel
Unser gemeinsames Pflegeziel ist es, die Pflege ganzheitlich zu betrachten, körperliche, seelische und geistige Bedürfnisse des/der Patienten/in gleichwertig zu berücksichtigen.

Wir wollen seine/ihre größtmögliche Selbständigkeit erhalten und fördern. Ihm/ihr die Hilfe geben, die er/sie zur Bewältigung seiner/ihrer Krankheit oder in der jetzigen Lebenssituation braucht, wenn er/sie selber dazu in der Lage wäre, wenn er/sie die notwendige Kraft, den Willen oder das Wissen dazu hätte.

2. Pflegesystem
In unserem Krankenhaus sind die Stationen in zwei Bereiche A und B eingeteilt. Bei der Dienstplangestaltung liegt es in der Pflicht und Verantwortung der Stationsleitung, die Pflegekräfte in einer Dienstfolge in die gleichen Bereiche einzuteilen, um zu garantieren, dass unsere Patienten/innen ihre Versorgung in der Grund– und speziellen Pflege mit den ihnen vertrauten Pflegekräften erfahren.

Der/die Patient/in erhält nach seiner/ihrer aktuellen Lebenssituation einen individuellen Pflegeplan, bei dem die Schritte des Pflegeprozesses sichtbar, die Maßnahmen nachvollziehbar und die Ziele eindeutig formuliert sind.

Die Durchführung wird durch ein einheitliches Dokumentationssystem gesichert. Als Assessmentinstrument setzt das Pflegepersonal den Barthel – Index ein. Unsere Pflege- und Behandlungsrichtlinien werden ständig in Arbeitsgruppen (Pflegegruppe erarbeitet Pflegestandards), auch berufsübergreifend, weiterentwickelt und aktualisiert, um ein hohes Maß an Qualität zu sichern.

3. Pflegeorganisation
Die berufliche Qualifikation des Pflegepersonals entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Jede Pflegekraft hat einen Arbeitsvertrag und eine Arbeitsplatzbeschreibung, in der Zuständigkeit, Verantwortung und Aufgaben festgelegt sind. Eine Dienst- und Fachaufsicht ist durch eine verantwortliche Pflegekraft gewährleistet.

Eine ständige Fort– und Weiterbildung ist für jede Pflegekraft verpflichtend. Fachzeitschriften sowie interne und externe Weiterbildungsangebote stehen dem Pflegepersonal durch den Arbeitgeber zur Verfügung.
Für Maßnahmen zur Qualitätssicherung trägt jede Pflegekraft eigene Verantwortung.