1. Pflegekonzept
Für alle in der Pflege Tätigen ist, ausgehend von unserem diakonischen
Auftrag und geprägt vom Leitbild unseres Krankenhauses, das
Pflegekonzept ein verbindlicher Orientierungsrahmen.
1.1 Pflegeverständnis
Wir Pflegende sehen uns in unserem
Selbstverständnis als einen gleichwertigen Partner im therapeutischen
Team mit dem Ziel, durch Fachkompetenz dem älteren Menschen in seiner
Gesamtheit Hilfe und Unterstützung anzubieten, ihn zu beraten, zu
betreuen und zu pflegen.
1.2 Pflegemodell
Wir Pflegende legen das Pflegemodell der
Schweizer Ordensschwester Juliane Juchli zu Grunde, welches auf
theoretisch fundierten und aktuellen pflegewissenschaftlichen
Erkenntnissen basiert und sich an den Aktivitäten des täglichen Lebens
orientiert.
1.3 Pflegeziel
Unser gemeinsames Pflegeziel ist es, die
Pflege ganzheitlich zu betrachten, körperliche, seelische und geistige
Bedürfnisse des/der Patienten/in gleichwertig zu berücksichtigen.
Wir wollen seine/ihre größtmögliche Selbständigkeit erhalten
und fördern. Ihm/ihr die Hilfe geben, die er/sie zur Bewältigung
seiner/ihrer Krankheit oder in der jetzigen Lebenssituation braucht,
wenn er/sie selber dazu in der Lage wäre, wenn er/sie die notwendige
Kraft, den Willen oder das Wissen dazu hätte.
2. PflegesystemIn
unserem Krankenhaus sind die Stationen in zwei Bereiche A und B
eingeteilt. Bei der Dienstplangestaltung liegt es in der Pflicht und
Verantwortung der Stationsleitung, die Pflegekräfte in einer
Dienstfolge in die gleichen Bereiche einzuteilen, um zu garantieren,
dass unsere Patienten/innen ihre Versorgung in der Grund– und
speziellen Pflege mit den ihnen vertrauten Pflegekräften erfahren.
Der/die
Patient/in erhält nach seiner/ihrer aktuellen Lebenssituation einen
individuellen Pflegeplan, bei dem die Schritte des Pflegeprozesses
sichtbar, die Maßnahmen nachvollziehbar und die Ziele eindeutig
formuliert sind.
Die Durchführung wird durch ein einheitliches
Dokumentationssystem gesichert. Als Assessmentinstrument setzt das
Pflegepersonal den Barthel – Index ein. Unsere Pflege- und
Behandlungsrichtlinien werden ständig in Arbeitsgruppen (Pflegegruppe
erarbeitet Pflegestandards), auch berufsübergreifend, weiterentwickelt
und aktualisiert, um ein hohes Maß an Qualität zu sichern.
3. PflegeorganisationDie
berufliche Qualifikation des Pflegepersonals entspricht den
gesetzlichen Anforderungen. Jede Pflegekraft hat einen Arbeitsvertrag
und eine Arbeitsplatzbeschreibung, in der Zuständigkeit, Verantwortung
und Aufgaben festgelegt sind. Eine Dienst- und Fachaufsicht ist durch
eine verantwortliche Pflegekraft gewährleistet.
Eine ständige Fort– und Weiterbildung ist für jede Pflegekraft
verpflichtend. Fachzeitschriften sowie interne und externe
Weiterbildungsangebote stehen dem Pflegepersonal durch den Arbeitgeber
zur Verfügung.
Für Maßnahmen zur Qualitätssicherung trägt jede Pflegekraft eigene Verantwortung.